Das Ende des allgemeinen Schätzrechts im EEG – Was nun? (Webinar)


Termin Details


Kurz vor Weihnachten begegnete der Gesetzgeber im Rahmen der Novellierung des EEG 2021 der anhaltenden Kritik aus der Praxis und verlängerte das allgemeine Schätzrecht zur Abgrenzung von EEG- und netzumlagepflichtigen Strommengen um ein weiteres Jahr. Mithin dürfen Sie nun noch bis zum 31.12.2021 umlagepflichtige Strommengen schätzen. Es soll sich dabei – so der Hinweis in den Gesetzgebungsmaterialien – aber um eine letztmalige Fristverlängerung handeln. Leider hat der Gesetzgeber an anderer Stelle auch Privilegierungen bei der Eigenversorgung mit KWK-Neuanlagen eingeschränkt.

Um Sie bei der fristgerechten und ordnungsgemäßen Umsetzung der Vorgaben aus dem EEG, dem Leitfaden Messen und Schätzen der Bundesnetzagentur und der jüngst veröffentlichten Stellungnahme der ÜNB zu unterstützen und mögliche Handlungsoptionen für die von der Novelle betroffenen KWK-Anlagenbetreiber aufzuzeigen, laden wir Sie zu unserem Webinar „Das Ende des allgemeinen Schätzrechts – Was nun?“ ein.

Mit Hilfe von zahlreichen Praxisbeispielen, die wir in den letzten drei Jahren gesammelt haben, zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Messkonzept erstellen bzw. bewerten können, indem Sie folgende Fragen für sich beantworten:

  • Zuordnung Stromverbräuche zu Eigen- oder Drittverbrauch,
  • Eingreifen der Bagatellregelung nach § 62a EEG,
  • Schätzung als Alternative zur Messung,
  • mess- und eichrechtliche Anforderungen an die (neuen) Messeinrichtungen und
  • Umgang mit Zuordnungen und Meldungen in der Vergangenheit.

Die Antworten auf diese Frage- und Problemstellungen bilden die Grundlage für Ihr konkretes Messkonzept. Wir stellen Ihnen einen mit unseren Wirtschaftsprüfer*innen entwickelten Weg vor, die rechtlichen Vorgaben strukturiert bis zum 31.12.2021 umzusetzen und darüber hinaus einzuhalten.

Darüber hinaus möchten wir mit Ihnen die Auswirkungen der Einschränkungen der EEG-umlageprivilegierten Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen besprechen und mögliche Handlungsoptionen diskutieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

22.02.2021/Webinar,
23.03.2021/Webinar,
25.03.2021/Webinar,
13.04.2021/Webinar und
14.04.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...

15 April

Masterplan Geothermie für NRW: Startschuss für Förderprogramm zur Risikoabsicherung hydrothermaler Geothermie

Am 8.4.2024 hat das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW den Masterplan Geothermie für NRW veröffentlicht. Als erste Maßnahme ging zeitgleich ein Förderinstrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisiko als zentrales Hemmnis für Vorhaben mitteltiefer und tiefer geothermischer Systeme an...