Gesetz für faire Verbraucherverträge: Das neue Laufzeitregime und der Kündigungsbutton im Überblick (Webinar)

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Das zurückliegende Jahr hat mit den Novellierung des EnWG sowie der Strom-/GasGVV eine Vielzahl von Neuerungen für die Energiewirtschaft parat gehabt und für zahlreiche Anpassungen der Vertragsunterlagen gesorgt. Hierbei sollte jedoch nicht das ebenfalls im letzten Jahr verabschiedete „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ aus den Augen verloren werden, welches seine Wirkung für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Achtung: die Regelungen gelten nicht für Gewerbekunden) zum Großteil erst in diesem Jahr entfaltet.

Folgende wichtige Punkte sind bei Lieferverträgen zu beachten:

Laufzeit / Kündigungsfrist
Die gravierendsten Auswirkungen wird es bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen geben, welche ab dem 01.03.2022 zwingend bei Abschluss von Neuverträgen zu beachten sind.

  • Weiterhin wird es zulässig sein, eine vertragliche Erstlaufzeit von zwei Jahren mit Verbrauchern zu vereinbaren.
  • Die ordentliche Kündigungsfrist wird von maximal drei Monaten auf maximal einen Monat herabgesetzt.
  • Eine stillschweigende Vertragsverlängerung wird nicht mehr wie bisher auf maximal ein Jahr angesetzt werden können, sondern zukünftig nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Kündigungsbutton
Zudem gibt es neue Pflichten zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, für welche die Möglichkeit eines Online-Abschlusses besteht (Einführung eines Kündigungsbuttons auf der Homepage). Eine Umsetzung dieser Vorgabe ist bis zum 01.07.2022 vorzunehmen.

Einen fundierten Überblick über die Inhalte des Gesetzes für faire Verbraucherverträge möchten wir Ihnen in unserem Online-Seminar anbieten. Hierbei zeigen wir Ihnen anschaulich anhand der derzeit gängigen Laufzeitmodelle die Neuerungen und geben praktische Tipps zur Umsetzung.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

7.2.2022/Webinar,
22.2.2022/Webinar und
9.3.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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