Das Gesetz für faire Verbraucherverträge und dessen Fallstricke für Strom- und Gaslieferanten (Webinar)


Termin Details


Das sog. Gesetz für faire Verbraucherverträge steht vor der endgültigen Verabschiedung und wird möglicherweise in wesentlichen Teilen schon zum 01.04.2021 in Kraft treten. Neben neuen Vorgaben zur Einwilligung in Telefonwerbung beinhaltet der Gesetzesentwurf auch verschärfte Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die insbesondere für Energielieferanten relevant sind:

  • Möchte ein Strom- oder Gaslieferant eine Vertragslaufzeit zwischen einem und zwei Jahren vereinbaren, ist dies zwar grundsätzlich weiter möglich. Dann muss dem Kunden aber auch ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr zu einem Preis angeboten werden, der den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.
  • Ähnlich umständliche Vorbedingungen gelten für stillschweigende Verlängerungen des Vertragsverhältnisses um mehr als drei Monate (höchstens zulässig bis zu einem Jahr). Diese ist nur dann wirksam, wenn der Verwender seine Kunden innerhalb strenger Fristen in Textform auf weitere Informationen zur Vertragsverlängerung und den Kündigungsmöglichkeiten hinweist.

Da die Laufzeit von Verträgen immer eng mit der Gestaltung des Preismodells und der Kalkulation verwoben ist, sind Vertragsprodukte auch über die Laufzeitregelungen hinaus mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und hinterfragen. Praxisrelevante Fragen wie die folgenden stellen die Versorger vor neue Herausforderungen:

  • Bedeutet das neue Gesetz das „Aus“ von 2-Jahreslaufzeiten?
  • Strenge Voraussetzungen an automatische Vertragsverlängerungen – wie lassen sich diese noch praktikabel umsetzen?
  • Inwieweit sind Bestandsverträge betroffen?
  • Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die unterschiedlichen Preismodelle?
  • Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf den telefonischen Kontakt mit Kunden?

Diese und weitere Fragen möchten wir gerne mit Ihnen erörtern und Ihnen die für Energieversorger relevanten Inhalte des Gesetzesentwurfs vorstellen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

10.02.2021/Webinar,
11.02.2021/Webinar,
16.02.2021/Webinar und
24.02.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nadine Haase gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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