Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was müssen Unternehmen jetzt tun? (Webinar)


Termin Details


Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen werden durch das neue Gesetz im Kern verpflichtet, eingehende Meldungen ihrer Mitarbeitenden zu mutmaßlichen Rechtsverstößen zu untersuchen, vorhandene Missstände zu beheben und im Kontakt mit der hinweisgebenden Person zu bleiben. Hierzu sind sogenannte interne Meldestellen einzurichten. Passiert dies nicht fristgemäß, drohen empfindliche Bußgelder.

Im Webinar zeigen wir die neuen gesetzlichen Pflichten und mögliche Umsetzungsoptionen auf. Dabei gehen wir auch auf die Wahrnehmung der internen Meldestelle durch BBH ein. Im Einzelnen gehen wir auf folgende Inhalte ein:

  • Welche Fälle erfasst das Gesetz?: Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
  • Anforderungen an die interne Meldestelle und Wahrnehmung durch Dritte
  • Prozess bei eingehenden Meldungen
  • Sanktionen bei Pflichtverstößen

Hier finden Sie die Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

27.09.2023/Webinar und
25.10.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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