Der Betrieb dauerdefizitärer Tätigkeiten im Pachtmodell vor dem Aus?! Finanzverwaltung räumt Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 ein (Webinar)


Termin Details


Die Verpachtung dauerdefizitärer Einrichtungen wird zum Auslaufmodell. Betroffen ist insbesondere die Verpachtung von Schwimmbädern und von Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs!

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.12.2021 zu den Verpachtungen durch die öffentliche Hand Stellung genommen. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dauerdefizitären Verpachtungs-BgA werden an entscheidender Stelle eingeschränkt. Die steuerlichen Folgen dieser Verpachtungen sind auch rückwirkend völlig neu zu denken, alternative Lösungen sind zu entwickeln. Hierbei kommt es entscheidend auf die Zusammenarbeit von Verpächter und Pächter an!

Gerne laden wir Sie zu unserer Sonderveranstaltung im Rahmen der Seminarreihe „Aktuelles Steuerrecht“ ein. Nach einer kurzen Problemdarstellung diskutieren wir mit Ihnen den Hintergrund und die Auswirkung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 auf die Praxis.

Anmeldelink

Folgende Termine bieten wir an:

26.4.2022/Webinar und
4.5.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Stefanie Schulze gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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