Der Online-Vertragsschluss – Die rechtssichere Gestaltung eines digitalen Bestellprozesses (Webinar)


Termin Details


In Zeiten der Digitalisierung steigt das Bedürfnis von Verbrauchern, aber auch von Unternehmen, Verträge einfach und unkompliziert online abschließen und verwalten zu können. Diese Entwicklung macht auch vor dem Abschluss von Energielieferverträgen nicht halt, sodass an der Implementierung und Nutzung einer Online-Bestellstrecke kein Weg mehr vorbeiführen wird.

Verfügen heutzutage bereits kleinste Einzelhändler über einen Onlineshop, vermittelt dies den Anschein, die Einrichtung einer Online-Bestellstrecke beinhalte keine oder nur geringfügige rechtliche Hürden. Doch dieser Eindruck trügt, gerade vor dem Hintergrund, dass es sich bei Energielieferverträgen um Dauerschuldverhältnisse mit einem gewissen wirtschaftlichen Wert handelt. Denn es existieren zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die dem gesteigerten Informationsbedürfnis (potenzieller) Kunden im schnelllebigen Onlinegeschäft Sorge tragen sollen und deren Umsetzung oftmals Schwierigkeiten bereitet. Konkret sind das verbraucherschützende Vorgaben (insbesondere die Informationspflichten zu Fernabsatzverträgen des § 312d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB) sowie solche zum elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312i ff. BGB), welche explizite Anforderungen an die technische und inhaltliche Ausgestaltung einer Online-Bestellstrecke stellen. Gesteigert werden die Anforderungen dann durch strenge Vorgaben und Informationspflichten aus dem EnWG, weshalb die Erstellung und Nutzung einer elektronischen Bestellstrecke besonderer Beachtung bedarf.

Den Gegenpart zur Bestellstrecke bildet der sog. „Kündigungsbutton“ ab, dessen Umsetzung – obwohl gesetzlich genau vorgegeben – Lieferanten vor erhebliche Schwierigkeiten stellt, wie die jüngsten Abmahnungen einiger Energielieferanten durch Verbraucherschutzverbände belegen (siehe u. a. Pressemitteilung 31/2024 des OLG Düsseldorf).

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

Dienstag, 08.10.2024 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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