Bereits kurz vor Weihnachten hat der Bundestag die Novellierung des EEG 2021 beschlossen. Die Novelle enthält eine Vielzahl von Änderungen für das EEG und der Gesetzgeber hat – wohl auch nach diversen Hinweisen aus der Industrie – eine Verlängerung der umfassenden Schätzbefugnis (§ 104 Abs. 10 EEG) bis zum 31.12.2021 beschlossen.
Die Neuerungen und Fragen wollen wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen unserer Online-Veranstaltung diskutieren und mögliche Lösungsansätze entwickeln.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
24.03.2021/Webinar
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Melanie Endryk gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.