Die EEG-Novelle 2021 (Webinar)

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Am 1.1.2021 soll das EEG 2021 in Kraft treten. Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist die weitere Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich, um die ambitionierten Ziele von 65 % erneuerbarer Energien im Jahr 2030 und der vollständigen Dekarbonisierung der Stromerzeugung in 2050 zu erreichen. Das EEG 2021 wird dazu umfangreiche Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien mit sich bringen.

Gegenwärtig befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren im Bundestag, wo über Änderungen des Regierungsentwurfs vom 23.9.2020 intensiv debattiert wird. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird für Ende November oder spätestens Mitte Dezember 2020 erwartet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden die endgültige Inhalte der EEG-Novelle 2021 feststehen.

Mit unserem Webinar „Die EEG-Novelle 2021“ möchten wir Sie umfassend über die Neuerungen des Rechtsrahmens für erneuerbare Energien informieren. Dabei werden wir alle relevanten Änderungen aus Perspektive der Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, EVU und Eigenversorger darstellen und analysieren. Der Zeitpunkt des Webinars Anfang 2021 ist so gewählt, dass bis dahin die Inhalte des EEG 2021 abschließend feststehen und wir diese auch bereits einer ersten Analyse und Bewertung unterziehen konnten.

Die Anpassungen des Rechtsrahmens durch das EEG 2021 betreffen alle energiewirtschaftlichen Akteure. Um die deutlich angehobenen Ausbauziele für das Jahr 2030 erreichen zu können, sind zunächst wichtige Änderungen für die Förderung von Stromerzeugungsanlagen vorgesehen. Dazu werden die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solaranlagen angehoben und die Rahmenbedingungen für Ausschreibungen in vielen Einzelregelungen geändert. Insbesondere soll es zukünftig Südquoten für Windkraft und Biomasseanlagen geben sowie die Innovationsausschreibungen gestärkt werden. Für Solar-Auf-Dach-Anlagen soll ein neues Ausschreibungssegment geschaffen werden. Außerdem sind verschiedene Anpassungen zu Modalitäten der EEG-Förderung vorgesehen, unter anderem zur Förderung bei negativen Preisen, zur Ermittlung der Marktprämie und durch die Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für den Mieterstrom. Weiterhin wird sich umfangreicher Handlungsbedarf für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber durch die verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) zur Fernsteuerbarkeit von EEG Anlagen ergeben. Schließlich sind auch wichtige Anpassungen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage vorgesehen, unter anderem zur Eigenversorgung aus KWK-Anlagen und zum Stromverbrauch für die Wasserstofferzeugung.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

12.1.2021/Webinar,
28.1.2021/Webinar,
15.2.2021/Webinar und
3.3.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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