Die Preisanpassung in der Strom- und Gasversorgung (Webinar)

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Die aktuellen Entwicklungen an den Beschaffungsmärkten haben unweigerlich zur Folge, dass Strom- und Gaslieferanten die gestiegenen Kosten bereits an ihre Kunden weitergeben mussten oder in absehbarer Zeit weitergeben müssen. Dabei ist der extrem volatile Beschaffungsmarkt zu berücksichtigen, welcher Preisanpassungen – gleich in welche Richtung – vermutlich häufiger erforderlich macht als in der Vergangenheit.

Die rechtlichen Vorgaben zu Preisanpassungen sind dabei in den letzten Jahren vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung präzisiert sowie verschärft worden. In der Folge sind die Anforderungen an eine rechtssichere Preisanpassung gestiegen, zumal sich Kundenwidersprüche, anders als in der Vergangenheit, wieder mehren.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit seinen neuen Vorgaben zur Preisanpassung während des Bestehens der Strom- und Gaspreisbremse erneut eine Vielzahl von Neuregelungen geschaffen, die eine Preisanpassung erschweren und schon medial für Aufsehen gesorgt haben. Etwa die Beweislastumkehr im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts.

Der Gesetzgeber hat mit den jüngsten Novellierungen des EnWG neue Vorgaben für die Preisänderungen in der Ersatzversorgung und im Sondervertrag geschaffen; zudem ist die richtige Zuordnung von Kunden in diesem Segment problematisch.  Für Strom- und Gasversorger bedeutet dies, von bislang bekannten Abläufen – auch bei der Anpassung der Preise – Abstand zu nehmen.

Alternativen zu Preisanpassungsmechanismen, wie Preisformeln oder eine Kopplung des Arbeitspreises an Spotmarktpreise, werden insbesondere im Verhältnis zu Kunden mit höheren Abnahmemengen von immer größerem Interesse. Auch Über-/Unterschreitungsregelungen werden selbst für Verträge mit größeren SLP-Kunden erwogen.

Mit Blick auf die deutliche Volatilität der Preise kommt einer rechtssicheren Umsetzung der gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Preisanpassungsmechanismen größere Bedeutung zu, zumal sich Verbraucherschutzverbände der Thematik annehmen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

25.1.2023/Webinar,
1.3.2023/Webinar und
23.5.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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