Die Sanktionierung von Anlagenbetreibern nach EEG und an-deren Regelwerken (Webinar)


Termin Details


Die Sanktionierung von EEG-Anlagenbetreibern spielt in der Praxis eine immer größere Rolle. Zum einen sieht der jüngst erneut veränderte § 52 EEG vor, dass Anlagenbetreiber bei diversen Pflichtverstößen eine Strafzahlung an den Netzbetreiber leisten müssen. Zum anderen gibt es immer mehr Anlagen, die entweder gar nicht oder nicht richtig beim Netzbetreiber gemeldet worden sind.

Aber welche Pflichtverstöße sind überhaupt sanktionsbewährt? Wann ist eine Strafzahlung zu leisten und wann kommen andere Sanktionen in Betracht, z.B. eine Reduzierung des Vergütungsanspruchs, der Verlust des Anspruchs auf Abschlagszahlungen, die Netztrennung der Anlage, Schadensersatzansprüche, usw.? Wie berechnet sich bei Strafzahlungen die Sanktionshöhe und hat der Netzbetreiber eine „harte“ Pflicht zur Durchsetzung des Anspruchs? Wie mit renitenten Anlagenbetreibern umgehen? Welche Rolle spielt ein Verschulden des Anlagenbetreibers? Und: Was gilt im Verhältnis zum Übertragungsnetzbetreiber bzw. zum prüfenden Wirtschaftsprüfer? Was hat sich jüngst durch das Solarpaket I geändert?

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

Freitag, 06.12.2024, von 9:30 – 12:30 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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