(Drohende) Schäden beim Glasfaserausbau – Abwehrrechte und Umgang mit Schadensfällen (Webinar)


Termin Details


Der Glasfaserausbau in Deutschland nimmt weiter an Fahrt auf, um die einst festgelegten Ziele zu erfüllen. Mit dem Inkrafttreten des TKG-Änderungsgesetzes 2025 am 01.08.2025 wurde der Glasfaserausbau als überragendes öffentliches Interesse eingestuft. Beinahe zeitgleich präsentierte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ein Eckpunktepapier für weitere Änderungen im TKG und ebnet damit den Weg für weitere Reformen respektive Beschleunigungen in Genehmigungsprozessen.

Im Zuge der politisch herbeigesehnten zeitigen Erreichung der gesteckten Ausbauziele wird nicht immer sauber gearbeitet. Es muss meist schnell gehen. Somit kommt es gelegentlich auch zu Schäden beim Aus- und Tiefbau: Sei es beim Anschlussnehmer, bei anderen Netzbetreibern oder bei Grundstückseigentümern, wie z.B. der Kommune. Die Vielschichtigkeit von Ausbauprojekten z.B. durch mehrere Nachunternehmer erschwert die Rechtsdurchsetzung häufig.

Aus Sicht der ausbauenden Unternehmen kann teilweise eine Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf den Nachunternehmer sowie eine saubere Freistellung für Schadensfälle Abhilfe schaffen, aber auch die Kommunikation mit den Kommunen ist wichtig.

Versorgungsnetzbetreiber anderer Sparten stehen demgegenüber in der Regel vor anderen Herausforderungen: Die mindertiefe Verlegung von Glasfaserinfrastrukturen bringt zwar eine kostengünstige Beschleunigung mit sich, diese kann jedoch auch für zahlreiche Probleme sorgen, wie z.B. bei erschwertem Zugang zu Versorgungsleitungen durch geringe Abstände (Überbau von Versorgungsnetzen anderer Sparten). Der rechtliche Rahmen des Telekommunikationsgesetzes bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um Konflikte und Kollisionen zu vermeiden oder zu lösen. Auch Kommunen als Wegebaulastträger können hier Spielregeln aufstellen und Lösungswege bereitstellen.

Unser Webinar „(Drohende) Schäden beim Glasfaserausbau – Abwehrrechte und Umgang mit Schadensfällen“ klärt Sie über die telekommunikationsrechtlichen Hintergründe – insbesondere die Auswirkungen der Normierung des „überragenden öffentlichen Interesses“ des Festnetz- und Mobilfunkausbaus – auf und vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Hilfsmittel. Zudem zeigen wir anhand von Szenarien aus der Praxis auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben anbieten können und welche Ansprüche das Zivilrecht bietet. Darüber hinaus erhalten Sie einen Ausblick auf die aktuellen Entwicklungen im TKG vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers des BMDS.

An den Fachvortrag schließt sich wie üblich eine kurze Gesprächsrunde an. Unsere Experten wollen mit Ihnen über ihre Ansätze und Lösungen im Spannungsfeld zwischen Glasfaserausbau und Versorgungssicherheit sprechen und diskutieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.11.2025 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und 27.01.2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Petra Kies oder Frau Sarah Fischer gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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