EEG-Novelle 2021

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Am 31. August 2020 ist die erste Fassung eines Referentenentwurfs des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) bekannt geworden. Zwischenzeitlich liegt eine konkretisierte Fassung vom 14.September 2020 vor. Nach Abschluss der Abstimmungen zwischen den Ministerien und einer Verbändeanhörung soll am 23. September 2020 der Kabinettsbeschluss erfolgen. Nach der sich anschließenden Beratung im Bundestag soll das Gesetz noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden und plangemäß am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Das EEG 2021 wird umfangreiche Neuerungen für die Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich enthalten. Diese betreffen zunächst den Förderrahmen insgesamt. So werden die Zielstellungen für den Ausbau erneuerbarer Energien angehoben und die Ausbaupfade für die einzelnen Energieträger deutlich erhöht. Damit soll der Ausbau insbesondere von Wind und Solar, aber auch von Biomasse weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es, in 2030 einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien im Strombereich zu erreichen; spätestens im Jahr 2050 soll die Stromerzeugung in Deutschland vollständig dekarbonisiert sein.

Daneben werden zahlreiche rechtliche Einzelregelungen geändert. Hierunter fallen u.a.: Neue Rahmenbedingungen für ausgeförderte EEG Anlagen, eine umfangreiche Anpassungen der Fernsteuerbarkeit von EEG und KWK-Anlagen, verbesserte Rahmenbedingungen für den Mieterstrom, die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen einschließlich des Angebots von vergünstigten Bürgerstromtarifen, Südquoten für Windkraft- und Biomasseanlagen in den Ausschreibungen sowie eine Stärkung der Innovationsausschreibungen. Weitere Anpassungen ergeben sich aus der geplanten anteiligen Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage insbesondere im Hinblick auf die Besondere Ausgleichsregelung. Die geplanten rechtlichen Änderungen im EEG 2021 betreffen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber, aber auch Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Eigenversorger.

In unserem Webinar „Aktuelles zur EEG-Novelle 2021“ möchten wir Ihnen einen Überblick über die sich abzeichnenden Änderungen des Rechtsrahmens für erneuerbaren Energien durch das EEG 2021 geben und diese analysieren. Der Veranstaltungstermin ist so gewählt, dass wir voraussichtlich bereits auf Basis des Kabinettsbeschlusses vom 23. September 2020 arbeiten können, der der Endfassung in vielen Punkten entsprechen dürfte. Das Webinar soll Ihnen Gelegenheit geben, sich auf die zu erwartenden Änderungen frühzeitig einstellen zu können, die dann bereits ab 1. Januar 2021 geltendes Recht sein werden.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

28.9.2020/Webinar und
9.10.2020/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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