Elektromobilität rechtssicher gestalten – Update 2022 (Webinar)


Termin Details


Die Elektromobilität wird auch in diesem Jahr große Fortschritte machen. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ehrgeizige Ziele gesetzt. Danach sollen bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen und 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Erreicht werden sollen diese Ziele auch durch die Fortführung und den Ausbau von Förderprogrammen. Noch im letzten Jahr hat der Gesetzgeber versucht, die rasante Entwicklung rechtlich zu begleiten und mit der überwiegend am 01.01.2022 in Kraft getretenen Novelle der Ladesäulenverordnung neben neuen technischen Vorgaben insbesondere die Voraussetzungen für eine Vereinheitlichung des Zahlungsvorgangs geschaffen. Auch die PAngV mit Vorgaben zu Preisangaben an Ladestationen wurde verabschiedet und wird zum 28.05.2022 in Kraft treten. Die Änderungen beim THG-Quotenhandel bieten seit Jahresbeginn für Betreiber von Ladepunkten und entsprechende Dienstleister ein attraktives Geschäftsmodell für die Vermarktung des Ladestroms.

Im Zuge der zahlreichen Neuerungen sind längst nicht alle rechtlichen Fragen beantwortet. Beim Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind weiterhin rechtskonforme Umsetzungskonzepte gefordert, welche die neuen Ansprüche von Mietern und (Mit)Eigentümern berücksichtigen. Auch für Arbeitgeber hat das Thema Ladeinfrastruktur zunehmend größere Bedeutung. Dabei geht es neben der Frage, wie Mitarbeiter*innen das Laden von privaten bzw. Dienstfahrzeugen am Arbeitsplatz und zu Hause ermöglicht werden kann, auch um eine steuerlich korrekte Ausgestaltung. Netzbetreiber müssen nicht nur ihre Netze für den Hochlauf der Elektromobilität rüsten, sondern auch ihre Prozesse an neue rechtliche Vorgaben anpassen und die Netzzugangsregeln Elektromobilität umsetzen.

Einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen und den Rechtsrahmen bietet das Webinar „Elektromobilität rechtssicher gestalten“, welches alle rechtlich relevanten Themen abdeckt.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

11.2.2022/Webinar,
27.4.2022/Webinar und
22.6.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kerstin Feigl gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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