Emissionshandel – Der Blick nach vorne (Webinar)


Termin Details


2021 ist ein Jahr mit wichtigen Weichenstellungen für die Betreiber von nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs-bedürftigen Anlagen, und erst Recht für die, die auch europäischen Emissionshandel (EU ETS) teilnehmen.

Im Emissionshandel stehen die Entscheidungen über die Zuteilung von CO2-Zertifikaten an. So hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) jüngst die lange erwartete sog. NIMs-Liste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen für die emissionshandelspflichtigen Bestandsanlagen in Deutschland veröffentlicht. Ende Juli werden die Zuteilungsbescheide erwartet. Außerdem hat die Europäische Kommission für den 14.07.2021 das sogenannte „Fit for 55“-Paket angekündigt, das unter anderem Pläne für die Reform des EU ETS beinhalten soll. Ebenso soll der Vorschlag für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vorgestellt werden, der absehbar auch Auswirkungen auf den EU ETS haben wird. Und schließlich ist seit Beginn des Jahres der nationale Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, der die Betreiber von Anlagen im EU ETS vor die Herausforderung stellt, eine Doppelbelastung aus beiden Systemen zu vermeiden.
Auch im Immissionsschutzrecht gibt es wichtige Entwicklungen. So hat nach einem langen Gesetzgebungsprozess unlängst endlich auch die Novelle der 13. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (BImSchV), mit der die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen, (EU) 2017/1442 umgesetzt werden, den Bundesrat passiert, ebenso wie die bereits seit 2014 geplante Novelle der TA Luft. Die Zeit für diese Reformen drängt auch, denn die BVT-Schlussfolgerungen sind bis zum 18.08.2021 in nationales Recht umzusetzen. Trotz einiger Änderungen des Bundesrates an den Entwürfen der Bundesregierung ist es daher wahrscheinlich, dass die Vorschriften zeitnah in Kraft treten. Damit zeichnet sich nun klarer ab, welche Anforderungen auf die Anlagenbetreiber zukommen. Während sich Betreiber von Großanlagen also nunmehr mit den neuen Regelungen vertraut machen können, ist es für die Betreiber mittelgroßer Anlagen wichtig, wie sich die Verwaltungspraxis der 2019 in Kraft getretenen 44. BImSchV entwickelt.

Gern möchten wir für Sie und mit Ihnen die aktuellen Entwicklungslinien nachzeichnen und einordnen, damit Ihr Unternehmen besser abschätzen kann, welcher Handlungsbedarf für Sie besteht.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

17.09.2021/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Yvonne Parchatka gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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