Die Erlösabschöpfung der Anlagenbetreiber nach dem Strompreisbremsengesetz (Webinar)

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Termin Details


Seit dem 24.12.2022 ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) in Kraft. Es bestimmt unter anderem, dass – rückwirkend zum 1.12.2022 – bei Stromerzeugern sog. Überschusserlöse abgeschöpft werden. Diese Erlösabschöpfung der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen dient der Finanzierung einer Stromkostenentlastung bei Stromverbrauchern.

Die Erlösabschöpfung betrifft verschiedene energiewirtschaftliche Akteure, in erster Linie die Anlagenbetreiber, die im Wege der „Selbstveranlagung“ ihre Überschusserlöse selbst ermitteln sollen und an die Verteilnetzbetreiber abführen müssen, die die vereinnahmten Überschusserlöse wiederum an die Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten müssen. Hinzu kommen umfangreiche wechselseitige Mitteilungspflichten sowie Aufsichtspflichten, u. a. durch die Bundesnetzagentur.

Mit dem Webinar möchten wir nun, nach Inkrafttreten des Gesetzes und ersten Praxiserfahrungen mit seiner Anwendung, aus Anlagenbetreibersicht die Gelegenheit geben, sich in einem zweistündigen Webinar in die zentralen rechtlichen Fragestellungen der Erlösabschöpfung einzuarbeiten. Zu den Auswirkungen auf die Stromvertriebe, aber auch auf die Anschlussnetzbetreiber als Abwicklungsstelle für die Meldungen und Zahlungen, werden gesonderte Veranstaltungen angeboten.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

7.2.2023/Webinar und
13.2.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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