Erzeugung von Wasserstoff aus grünem Strom (Webinar)
In unserem Webinar „Erzeugung von Wasserstoff aus grünem Strom“ möchten wir Ihnen einen Einblick in die zahlreichen Rechtsgebiete geben, die in diesem Zusammenhang besonders relevant sind. Regelmäßig stellt sich die Frage, welche Abgaben und Entgelte zu entrichten sind und wie diese minimiert werden können. Weiterhin soll es um die Vermarktungsoptionen für grünen Wasserstoff gehen. Hierbei richten wir unseren Blick zunächst auf den Stromsektor und die neuen Ausschreibungssegmente in §§ 390 bis q EEG 2023. Im Anschluss geht es um die Vermarktung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Hier soll die Treibhausgasminderungsquote Anreize setzen. Die Bundesregierung hat die 37. BImSchV novelliert, in der nun die Anforderungen an die Anrechnung grünen Wasserstoffs nicht biogenen Ursprungs und grünen Wasserstoffs biogenen Ursprungs definiert werden. Im Industriesektor werden wir die Klimaschutzverträge erläutern, aber auch weitere wichtige Förderinitiativen für grünen Wasserstoff wie zum Beispiel die Ausschreibungen nach dem EU-Innovationfund und der Hydrogen Bank werden thematisiert. Weiterhin werden wir auf das Gebäudeenergiegesetz eingehen und erläutern, unter welchen Voraussetzungen grüner Wasserstoff insoweit anrechenbar ist. Schließlich wenden wir uns dem Herkunftsnachweisregistergesetz und der Gas/Wärme-Herkunftsnachweisregister-Verordnung zu. Weiterhin werden wir das Genehmigungsrecht beleuchten. Hierbei werden wir uns nicht nur auf Elektrolyseure fokussieren, sondern auch Speicher, Wasserstofftankstellen und Wasserstoffleitungen in den Blick nehmen. Neben den einschlägigen Regelungen des BImSchG, EnWG und UVPG werden wir auf den aktuellen Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes eingehen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
Montag, 09.12.2024, 10:00 bis 16:00Uhr.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.