Frühjahrstreffen 2020 des AK Datenschutz

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Termin Details


Wir werden über aktuelle Entwicklungen, aus Gesetzgebung und Verwaltungspraxis (z.B. „Rolle rückwärts“ bei der ePrivacy-Verordnung, Inkrafttreten Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sowie neue Bußgeldpraxis) und wichtige Gerichtsverfahren zum Datenschutz (u.a. BGH zur Einwilligung in die Speicherung von Cookies) berichten.

Schwerpunktthemen bilden die Auftragsverarbeitung vs. Gemeinsame Verantwortlichkeit und die Risikobewertung vs. Datenschutz-Folgenabschätzung. Ferner möchten wir gerne wieder Raum zur Beantwortung bzw. Diskussion Ihrer individuellen Fragen einräumen. Geben Sie uns gerne bereits mit Ihrer Anmeldung einen Hinweis, welche Themen/Fragestellungen wir für Sie aufgreifen dürfen.

Eine Teilnahme am AK Datenschutz ist insbesondere für Datenschutzbeauftragte, Geschäftsleitungen sowie diejenigen, die in den Bereichen Recht und Compliance, IT, Personal, Controlling oder Revision, Netz und Vertrieb mit datenschutzrelevanten Fragestellungen in Berührung kommen, relevant.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Der AK Datenschutz findet derzeit zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) statt. Weitere Informationen zum Leistungsspektrum, wie den Konditionen für eine Teilnahme, finden Sie hier.

Folgende Termine bieten wir an:

5.3.2020/Berlin.
21.4.2020/Köln und
29.4.2020/Erfurt.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

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