Fördermöglichkeiten nach der BEG (Webinar)
Am 01.01.2024 sind die Reformen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Damit gilt nun die ordnungsrechtliche Vorgabe, dass bei Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Gleichzeitig mit der Reform des GEG hat der Bundestag beschlossen, dass die Förderung für den Heizungstausch entsprechend angepasst werden soll.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bereits am 19.04.2023 Eckpunkte einer beabsichtigten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) veröffentlicht. Nach Verbändeanhörungen erfolgten weitere Anpassungen. Angesichts der Haushaltssperre als Reaktion der Bundesregierung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 mit seinen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wurden erneute Anpassungen vorgenommen, bis am 29.12.2023 die neue Fassung der BEG EM im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die novellierte BEG EM trat am 01.01.2024 in Kraft und teilt die Förderung des Heizungstauschs in eine Grundförderung mit zwei kombinierbaren Boni.
Von der BEG-Novelle bleiben die Förderungen systemischer Maßnahmen nach der BEG für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG WG/NWG) sowie für den klimafreundlichen Neubau (BEG KfN) unberührt.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
16.1.2024/Webinar und
15.2.2024/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.