Geschäftsmodell Mieterstrom (Webinar)

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Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz sollten zusätzliche Anreize für den Ausbau von Solaranlagen geschaffen und dabei der Mieter an der Energiewende beteiligt werden. Nach dem im September 2019 vorgelegten Mieterstrombericht des BMWi sind im Register der Bundesnetzagentur bis dato allerdings nur 677 PV-Mieterstromanlagen mit rund 13,9 MW gemeldet. Bei ei-nem 500 MW-Deckel – so das BMWi – bleibt das Modell damit weit hinter den Erwartungen zurück. Gründe hierfür sind im Wesentlichen, dass der Mieter-stromzuschlag zu niedrig sei und die jährlichen Einnahmen aus dem Mieter-stromzuschlag nicht zur Deckung der laufenden mieterstromspezifischen Mehrkosten ausreichten.

Tatsächlich hat die Absenkung der Einspeisevergütung, an die der Mieter-stromzuschlag gekoppelt ist, mittlerweile dazu geführt, dass der Mieterstromzuschlag praktisch ausgelaufen ist, es also keine direkte Förderung – Stand heute – mehr gibt. Die SPD hatte daher bereits einen eigenen Gesetzesvor-schlag vorgelegt und einen Mieterstromzuschlag von 4,05 ct/kWh für PV-Anla-gen bis 750 kW vorgeschlagen. Zudem hat sie einen eigenen Kundenanlagen-begriff „Kundenanlagen zur erneuerbaren Quartiersversorgung“ und eine Än-derung des Gewerbesteuergesetzes ins Gespräch gebracht.

Auch der Referentenentwurf zur Änderung des EEG vom 25.08.2020, der nach Ver-abschiedung und parlamentarischen Verfahren zum 01.01.2021 in Kraft treten soll, sieht Handlungsbedarf beim Thema Mieterstrom, insbesondere bei der Wirtschaft-lichkeit. Nach dem EEG-Entwurf sollen eigene Sätze für die anzulegenden Werte beim Mieterstromzuschlag normiert werden. Außerdem soll es sich auch dann noch um ein Mieterstrommodell handeln, wenn Strom nicht direkt vom Anlagenbetrei-ber, sondern von einem Dritten geliefert wird (sog. Lieferkettenmodell). Auch soll die Regelung zur Anlagenzusammenfassung geändert werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen dürften Mieterstrommodelle wieder at-traktiver werden und stärker in den Fokus der Energieversorger gelangen.
Um zeitnah auf die verbesserten Rahmenbedingungen reagieren zu können und Sie über den dann aktuellen Stand zu informieren, möchten wir Ihnen kurzfristig ein Webinar anbieten, in dem wir die neuen Rahmenbedingungen vorstellen und mit dem Sie sich auf die Umsetzung des Geschäftsmodells vorbereiten können. Neben der PV-Technologie behandeln wir dazu in unserem Webinar auch die weiterhin häufig praktizierte Umsetzung des Mieterstrommodells mit KWK-Anlagen mit Fokus auf der Stromlieferung und auch der Einsatz von Stromspeichern wird flankiert. Das Webinar werden BBH und BBHC gemeinsam gestalten, damit die die wirtschaft-lichen, technischen und rechtlichen Details des Geschäftsmodells umfassend dargestellt werden können. Insgesamt möchten wir Ihnen einen Überblick über alle Chancen und Herausforderungen aus Sicht eines Mieterstromanbieters in der notwendigen Tiefe anbieten, um die wirtschaftliche Umsetzung des Geschäftsmodells innerhalb Ihres Unternehmens umzusetzen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.10.2020/Webinar,
11.11.2020/Webinar und
8.12.2020/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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