Grundsteuerreform 2022 (Webinar)


Termin Details


Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, das die Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerberechnung feststellte, erfolgte im Jahr 2019 der Beschluss zu einer Reform der Grundsteuer. Ziel war, die verfassungswidrigen Einheitswerte, deren Hauptfestsetzung teils bis in die Jahre 1935 in Ostdeutschland und in die Jahre 1964 in Westdeutschland zurückreichen, durch neu festzustellende Grundsteuerwerte zu ersetzen. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Die Finanzämter sind hierzu bundesweit angehalten, den Grundbesitz neu zu bewerten und neue Grundsteuermessbeträge festzusetzen. Hauptfeststellungszeitpunkt ist bereits der 01.01.2022, der für die Neubemessung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 relevant ist.

Die Bewertung der Grundsteuer erfolgt auf Basis des Grundsteuerreformgesetzes (GrStRefG) mittels eines wertorientierten Verfahrens. Im Kern bildet weiterhin das vereinfachte Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken, bei allen anderen Grundstücken das Sachwertverfahren die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte (ehemals Einheitswerte). Die Ermittlung soll im Sinne des Gesetzes hierbei hauptsächlich über statistische sowie öffentlich zugängliche, pauschalisierte Parameter automatisiert ermöglicht werden. Dieses als Bundesmodell vorgesehene Modell wird durch die im Grundgesetz geschaffene, gesetzliche Option zur länderspezifischen Modellausgestaltung konterkariert. In 7 der 16 Bundesländer existieren divergierende, voneinander abweichende Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuerwerte parallel zum Bundesmodell.

Durch länderspezifische Regelungen und deren unterschiedliche erforderlichen Parametern zur Ermittlung der Grundsteuerwerte kommt es zu erheblichem Mehraufwand bei der Neuberechnung und – bewertung von über 35 Millionen Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Für jedes Grundstück muss eine eigene Feststellungserklärung mit den bewertungsrelevanten Daten abgegeben werden. Dabei ist für jedes Bundesland, in dem das jeweilige Grundstück liegt, ein eigenständiges Verfahren anzuwenden. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31.10.2022, die Abgabe wird, nach aktuellem Stand, erst ab dem 01.07.2022 elektronisch per Elster ermöglicht.

BBH steht Ihnen zur Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen mit geschultem Personal rund um die Neuberechnung sowie Ermittlung der Grundsteuer 2022, sowie der verfahrenstechnischen Anforderungen zur Seite.

Hier finden Sie die Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

18.01.2022/Webinar,
25.01.2022/Webinar,
11.02.2022/Webinar und
17.02.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Bettina Wilson gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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