III. Quartalstreffen 2022 des AK Arealnetz (Hybridveranstaltung)

I

Einleitend berichten wir von aktuellen Entwicklungen. Es gibt Neues im europäischen Beihilfenrecht, im nationalen Wärmerecht, bei der Strom- und Energiesteuer sowie im Kartellrecht. Bei der Bundesnetzagentur laufen Festlegungsverfahren zum Redispatch und zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen. Das OLG Düsseldorf hat sich unter anderem mit Fragen der Netzebenenabgrenzung befasst und der Smart Meter Rollout Seite 2/3
steht vor einem Neustart.

Im Weiteren geben wir ein Update zur Gaskrise. Die Sicherheitsplattform der Bundesnetzagentur ist gestartet. Die Diskussion um Marktanreize zur Gaseinsparung wird konkreter. Viele Unternehmen verhandeln Neuverträge zum 1.1.2023 und sind mit teilweise extrem „kundenfeindlichen“ Neuerungen konfrontiert. Die Umsatzsteuerabsenkung ist umzusetzen. Für die Gas- und Wärmepreisbremse liegen voraussichtlich Gesetzesentwürfe vor.

Auch für die Strompreisbremse und Zufallsgewinnabschöpfung erwarten wir Gesetzesentwürfe. Wir bewerten den aktuellen Umsetzungsstand rechtlich und wirtschaftlich, geben Hinweise zur Umsetzung an Ihren Standorten und gehen auf absehbare Streitpunkte wie etwa die angedachte Rückwirkung der Abschöpfung auf den 1.9.2022, die Rolle des (Areal-)Netzbetreibers bei der Abwicklung und die vertraglichen Auswirkungen ein.

Danach geht es um Netzentgelte. Wir berichten von den relevanten aktuellen Festlegungen der Bundesnetzagentur. Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Preisblätter geben wir Hinweise zur finalen Preisblattgestaltung zum 1.1.2023. Zudem geht es um die Kostenprüfung Strom, den Regulierungskontoantrag, die Netzumlagen 2023 und die aktuelle Rechtsprechung zu Netzentgeltthemen.

Im Weiteren befassen wir uns mit den Übergangsregeln nach § 118 Abs. 46 und 46a EnWG zur intensiven Netznutzung nach § 19 StromNEV. Voraussichtlich ist bereits eine erste Festlegung zum Erhalt der Sonderentgelte in der Gaskrise veröffentlicht, vielleicht gibt es bereits erste Eckpunkte einer weiteren Festlegung zur Flexibilisierung der Voraussetzungen für das Sonderentgelt in Zukunft. Wir zeigen die erforderlichen Schritte für betroffene Netznutzer auf, um von den Privilegierungen profitieren zu können, und geben Hinweise für Netzbetreiber, wie dabei eigene Risiken auszuschließen sind.

Abschließend geht es um Energiekostenprivilegierungen und „Gegenleistungen“. Europa setzt den beihilferechtlichen Rahmen für nationale Entlastungen. Die Ausgestaltung der neuen Besonderen Ausgleichsregelung, der Strompreiskompensation und der Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel füllt den Rahmen in
Deutschland aus. Bemerkenswert ist, dass künftige Privilegierungen vielfach mit Vorgaben zur Energieeffizienz verbunden sind.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

30.11.2022/Hybridveranstaltung

Für Fragen zur Veranstaltung stehen Ihnen Frau Franziska Sironski sowie Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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