Marktverfügbarkeitserklärung/Rechtsschutzmöglichkeiten für gMSB (Telefonkonferenz, ausgebucht)

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Termin Details


Das BSI hat am 31.1.2020 die Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen (iMS) festgestellt. Trotz des derzeit diskutierten eingeschränkten Funktionsumfangs und Zweifeln zur Interoperabilität der aktuell verfügbaren Gerätetechnik ist damit im Grundsatz der Startschuss für den Beginn des Rollout von iMS erfolgt.

Beachtenswert ist, dass das BSI zur Gewährleistung eines (zeitlich) einheitlichen Rollouts die sog. sofortige Vollziehung angeordnet hat. Das heißt, dass Rechtsmittel zunächst keine aufschiebende Wirkung haben; die Verfügung muss also grundsätzlich auch dann umgesetzt werden, wenn Rechtsmittel erhoben sind. Allerdings kann die aufschiebende Wirkung gerichtlich (wieder) hergestellt werden.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen zu dem eingeschränkten Funktionsumfang der aktuell verfügbaren Gerätetechnik müsste nunmehr auch abschließend bewertet werden, ob die Marktverfügbarkeitserklärung rechtskonform ist.

Hier können Sie sich zur Telefonkonferenz anmelden.

Folgende Termine bieten wir an:

13.2.2020/Telefonkonferenz (ausgebucht),
17.2.2020/Telefonkonferenz (ausgebucht) und
20.2.2020/Telefonkonferenz.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Katja Schwarz gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

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