Intelligente Messsysteme für EEG- und KWK-Anlagen im EEG 2021 – was nun? (Webinar)

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Am 17.12.2020 hat der Bundestag das neue EEG 2021 beschlossen, das bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist eine Pflicht für EEG- und KWK-Anlagen, die Fernsteuerung und Abrufung von Einspeisedaten mit technischen Einrichtungen über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) durchzuführen. Zwar ist die Grenze, ab der diese Pflicht zu erfüllen ist, nunmehr auf zunächst auf 7 kW erhöht worden, nachdem sie im ersten Regierungsentwurf noch bei 1 kW gelegen hatte. Trotz der Erhöhung wird immer noch eine große Vielzahl von Anlagen von dieser neuen Pflicht erfasst werden. Zudem soll auch die Fernsteuerbarkeit und Abrufung der Ist-Einspeisung durch den Direktvermarkter zukünftig umfassend über SMGW abgewickelt werden. Die Pflichten nach dem EEG stehen neben den bereits bestehenden Pflichten zum Rollout intelligenter Messsysteme nach dem MsbG und haben damit erheblichen Einfluss auf die Rolloutplanung des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Mit den neuen Vorgaben im EEG ergeben sich für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber umfangreiche neue Pflichten. Die Ausstattungspflicht nach dem EEG gilt zwar erst ab der Marktverfügbarkeitserklärung für die entsprechenden Messsysteme für Erzeugungsanlagen. Aber das BSI hat bereits angekündigt, zu den Ausstattungspflichten von EEG- und KWKG-Anlagen im Zuge der turnusmäßigen Aktualisierung der Marktanalyse Ende Januar 2021 Stellung zu nehmen, und es spricht viel dafür, dass die Marktverfügbarkeit voraussichtlich Anfang 2021 erklärt wird.

Mit unserem Seminar „Intelligente Messsysteme für EEG- und KWK-Anlagen im EEG 2021 – was nun?“ möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die kommenden Pflichten der Netzbetreiber und Anlagenbetreiber geben. Das Seminar wird gemeinsam von BBH und BBHC veranstaltet und somit die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekte behandeln.

Zunächst werden wir einen umfassenden Überblick über den neuen rechtlichen Rahmen im EEG – mit den Bezügen zum MsbG – geben und die verschiedenen Pflichten im Detail einschließlich der geltenden Fristen erläutern. Dabei wirft insbesondere der genaue Pflichtenumfang der Netzbetreiber und das Verhältnis der Normen im EEG zu den Vorgaben des MsbG viele Fragen auf. Wir werden auch darstellen, welche Vorgaben das MsbG für Erzeugungsanlagen enthält und welche Besonderheiten in der Marktkommunikation bestehen. Abschließend werden wir auf die praktischen die technischen Fragen eingehen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

08.02.2021/Webinar,
25.02.2021/Webinar und
09.03.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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