IT-Sicherheit – Neue Zertifizierungspflichten bei Betriebsführung durch Dritte (Webinar)

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Mit der Veröffentlichung des IT-Sicherheitskatalogs gemäß § 11 Absatz 1a Energiewirtschaftsgesetz hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Betreiber von Verteilernetzen Strom und Gas grundsätzlich zur Einführung sowie Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bis zum 31.01.2018 verpflichtet. Die BNetzA hat kürzlich ihre Auffassung zu einer Nicht-Anwendbarkeit des IT-Sicherheitskatalogs erheblich angepasst. Dies betrifft insbesondere Netzbetreiber, die ihre Anwendungen, Systeme und Komponenten, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig, durch einen Betriebsführer betreiben (lassen) und den IT-Sicherheitskatalog selbst deshalb nicht umgesetzt haben. Für Netzbetreiber, die bereits ISMS-zertifiziert sind, ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen.

Im Webinar gehen wir auf folgende Inhalte ein:

  • Gesetzlicher Rahmen: Wer und was muss zertifiziert werden? Welche Ausnahmen sind noch möglich?
  • IT-Sicherheitskatalog oder BSI-Kritisverordnung – Was findet wann Anwendung?
  • Erfolgreiches Projektmanagement für die Einführung eines ISMS
  • Bestimmung des Geltungsbereichs des ISMS und Fahrplan zur Ergänzung weiterer kritischer Bereiche
  • Pflichten des Ansprechpartners IT-Sicherheit
  • Lösungsansätze zur Durchführung einer Risikoanalyse

Anmeldung

Folgende Termine bieten wir an:

29.6.2022/Webinar und
27.9.2022/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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