IV. AK REGTP Sonder-Treffen zum Glasfaserausbau und dem strategischen Glasfaserüberbau
Die Diskussion um die Problematik eines strategischen Glasfaserüberbaus durch Telekommunikations-unternehmen ist nach wie vor im Gange.
Gleichzeitig sehen sich aktuell einige Verbraucherschutzzentralen dazu veranlasst, gegen die FTTH-Vorvermarktung vorzugehen. Hintergrund: Weil Kunden bei der Vorvermarktung bzw. Nachfragebündelung neben der Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) auch häufig einen TK-Vertrag (z.B. Internet/Telefonie) für die Errichtung eines (kostenlosen) Hausanschlusses unterschreiben, der Leistungsbeginn des TK-Vertrages aber wegen Bauplanung und Investitionsentscheidung meist deutlich später erfolgt, vertreten einige Verbraucherzentralen den Standpunkt, dass die Bau(planungs)zeit in der Mindestvertragslaufzeit des TK-Vertrages enthalten sein müsse und 24 Monate nicht überschreiten dürfe. Folge: Kunden könnten gemäß § 56 TKG schon nach kurzer Zeit den TK-Vertrag wieder kündigen, was anfängliche Take-up-Raten nachträglich sinken lassen und ausbauende Unternehmen vor finanzielle Probleme stellen könnte.
Im Rahmen unseres kostenfreien IV. Sonder-Treffens (online) wollen wir mit interessierten und/oder betroffenen bzw. im Glasfaserausbau tätigen AK REGTP-Mitgliedern zusammenkommen, um nach einer Darstellung der aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Themen mit Ihnen zu erarbeiten, wie eine gemeinsame oder auch individuelle Lösung / Abwendung der Problematik der wirtschaftlichen Gefahren beim Glasfaseraus- und -überbau aussehen und Ausbauprojekte erfolgreich umgesetzt werden könnten.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier /Anmeldelink.
Folgenden Termin bieten wir an:
Donnerstag, 11.04.2024, (Webinar).
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susen-Christin Lühder gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.