KlimAK Flash: Europäischen Verordnung für erneuerbaren Wasserstoff (Webinar)
Wir freuen uns, Sie heute zum nächsten digitalen Treffen des KlimAK im Flash-Format einzuladen.
Nach langem Warten liegen nun die vom Europäischen Parlament verabschiedeten und offenbar auch mit den anderen europäischen Entscheidungsgremien Rat und Kommission abgestimmten Fassungen der beiden Delegierten Rechtsakte zur Erneuerbaren Energien-Richtlinie II (REDII) vor: Damit wird nun absehbar, welche Produktionskriterien wie Zusätzlichkeit des EE-Stroms oder Gleichzeitigkeit erfüllt sein müssen, damit Wasserstoff als erneuerbar gilt. Dies öffnet dann die Tür nicht nur zum THG-Quotenhandel nach § 37a BImSchG, also zum Einsatz im Verkehr, sondern auch darüber hinaus zu Förderungen für grünen Wasserstoff in Industrie und Stromerzeugung (DA zu Art. 27 Abs. 3 RED II).
Zugleich liegen nun über den zweiten Delegierten Rechtsakt auch Berechnungsformeln für die Ermittlung von THG-Reduzierungen u.a. in diesem Kontext vor (DA zu Art. 28 Abs. 5 RED II) vor.
Folgenden Termin bieten wir an:
22.3.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schulze gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.