KlimAK Flash: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten
Mit dem Zubau-Boom nicht nur von Solaranlagen tritt der Netzanschluss von EE-Anlagen immer weiter in den Focus. Ein Teilaspekt davon ist die Frage, ob und ggf. wann und unter welchen Umständen ein Netzbetreiber Netzkapazität für noch nicht anschlussfertig errichtete Anlagen reservieren darf. Gesetzlich ist diese Frage bislang nicht. Bisher musste man deshalb befürchten, dass man sich als Netzbetreiber in eine „Zwickmühlen-Situation“ begibt, wenn man für ein Projekt Kapazität reserviert, dann aber ein anderes Projekt schneller fertig wird und man dieses zuerst anschließen muss. Auswirkungen auf den gesetzlichen Netzverknüpfungspunkt der ersten Anlagen kann man dann nicht mehr berücksichtigen: Man hat ja die Kapazität am Punkt X für die erste Anlage reserviert und sich damit vertraglich zum Anschluss verpflichtet. Daraus können dann Netzausbauerfordernisse ergeben, zu der man gesetzlich nicht verpflichtet war – oder man schuldet Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof hat dazu Ende September 2023 eine wichtige Entscheidung veröffentlicht (BGH, Urteil v. 21.03.2023, XIII ZR 2/20). Aus dieser ergibt sich, dass Netzbetreiber solche Reservierungen vornehmen dürfen, die auch gegenüber anderen, „schnelleren“ EE-Projekten Bestand haben.
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Folgenden Termine bieten wir an
23.01.2023/Webinar
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Kathleen Schluze gerne zur Verfügung.
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