Die neue Bundesregierung ist im Amt und die Richtung ist klar: Deutschland will mehr Klimaschutz und bis 2045 klimaneutral werden! Auch das BVerfG hat im Frühjahr dieses Jahres (Beschluss vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20) eine wegweisende Entscheidung für mehr Klimaschutz getroffen. In der Ableitung erscheint vor allem die Zukunft der Gasverteilnetze zunehmend ungewiss, da offen ist, in welchem Umfang Gasverteilnetze künftig noch benötigt werden bzw. stillgelegt und schließlich zurückgebaut werden müssen. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird explizit eine „vorausschauende“ Netzplanung eingefordert.
Daher stellt sich spätestens mit Blick auf die Aufstellung des Jahresabschlusses und der netzbezogenen Tätigkeitsabschlüsse für Gasverteilnetzbetreiber unmittelbar die Frage, ob sie Rückstellungen für mögliche Rückbauverpflichtungen ihrer Gasverteilnetze bilden müssen, und wenn ja, ob sie auch regulatorisch anerkannt werden. Darüber hinaus werden Gasverteilnetzbetreiber in Zukunft auch Desinvestitionsstrategien entwickeln müssen. Hierbei geht es im Rahmen einer vorausschauenden Netzplanung u.a. um Überlegungen zur (Nicht-)Aktivierung von Kosten, zur Vermeidung von „stranded investments“, um den künftigen Umgang mit Kostenprüfungen und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Rückstellungen für einen möglichen Rückbau.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie herzlich zu unserem Webinar „Klimaneutralität 2045: Rückstellungen für Gasverteilernetze – was zu beachten ist“ einladen.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
12.01.2022/Webinar und
25.01.2022/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Ludmilla Nettusch gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.