Klimaschutzverträge – zweites vorbereitendes Verfahren (Webinar)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das zweite vorbereitende Verfahren für das Förderinstrument der Klimaschutzverträge zur Dekarbonisierung energie- und emissionsintensiver Unternehmen am 29. Juli gestartet. Interessierte Unternehmen erhalten zwei Monate Zeit, um die geforderten Unterlagen bis zum 30. September 2024 einzureichen. Damit drückt die Bundesregierung aufs Tempo und bereitet nach der ersten Gebotsrunde, die am 11. Juli ausgelaufen ist, die zweite Runde vor. Wie schon in der Vergangenheit, ist die vollständige und fristgerechte Übermittlung der erforderlichen Angaben eine zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme am anschließenden Gebotsverfahren. Dies gilt auch, wenn Ihr Unternehmen bereits am ersten vorbereitenden Verfahren oder der ersten Gebotsrunde teilgenommen hat. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zum ersten vorbereitenden Verfahren detailliertere quantitative Angaben zu tätigen sind. Hierdurch ist eine frühzeitige und professionelle Vorbereitung der Antragsunterlagen unabdinglich.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
27. August 2024: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sarah Sorrer gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.