BBH-Webinarreihe „Leitungsrechte in der Energiewirtschaft“

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Die leitungsgebundene Energieversorgung ist ohne die Inanspruchnahme fremden Grundeigentums nicht durchführbar. Auf der anderen Seite haben Grundstückseigentümer grundsätzlich das Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und insbesondere andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Dies gilt im Grundsatz auch gegenüber Netzbetreibern. Zur Lösung dieses Konflikts und der Sicherung der gegenseitigen Interessen bestehen vielfältige Gestaltungsvarianten. Unter bestimmten Voraussetzungen erlauben die Anschlussverordnungen N(D)AV, AVBWasserV und AVBFernwärmeV eine unentgeltliche Inanspruchnahme der Grundstücke von Anschlussnehmern bzw. Kunden. Dort, wo die Duldungspflichten aus den Verordnungen nicht greifen oder besonders wichtige Betriebsmittel gesichert werden sollen, besteht für Netzbetreiber zudem die Möglichkeit, sich im Grundbuch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen zu lassen oder mit dem Grundstückseigentümer einen Gestattungsvertrag abzuschließen.

In unseren Webinaren von jeweils 90 Minuten möchten wir die Möglichkeiten der Grundstücksinanspruchnahme für den Betrieb von Versorgungseinrichtungen vorstellen und Praxisprobleme mit Ihnen diskutieren. Neben vielen aktuellen Fällen aus unserer Beratungspraxis gehen wir auch auf Regelungen aus typischen Verträgen für die Einräumung von Dienstbarkeiten sowie Gestattungsverträgen ein und stellen Klauselbeispiele vor. Zudem gehen wir auf aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die Durchführung eines Enteignungsverfahrens nach § 45 EnWG ein.

Hier geht’s zur Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

21.01.2021 – Nutzung privater Grundstücke nach § 12 N(D)AV, § 8 AVB/Webinar,
29.04.2021 – Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit/Webinar,
10.06.2021 – Der Gestattungsvertrag/Webinar und
24.06.2021 – Die Enteignung nach § 45 EnWG/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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