EEG-Eigenversorgung – richtig messen & schätzen 2020

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Das Energiesammelgesetz sorgt seit Ende 2018 für viel Wirbel. Betreiber von EEG-umlageprivilegierten Stromerzeugungsanlagen (z.B. (ältere) Bestandsanlagen, KWK- und EE-Neuanlagen) und Unternehmen, die Stromkostenentlastungen in Anspruch nehmen (z.B. Besondere Ausgleichsregelung, Strom- und Energiesteuerentlastungen), stehen seitdem vor den Fragen,

  • ob sie bereits heute die neuen Vorgaben zur Erfassung und Abgrenzung EEG-umlagepflichtiger Strommengen nach §§ 62a, 62b EEG einhalten,
  • ob zur weiteren Absicherung noch Handlungsbedarf besteht,
  • was bei den anstehenden EEG-Meldungen 2020 und 2021 berücksichtigt werden muss und was gegenüber Hauptzollämtern zu tun ist.

Aufgrund der intensiven Diskussion der vergangenen Monate und der Vielzahl begutachteter Praxisfälle stehen vor allem folgende Schwerpunkte im Fokus:

  • Zuordnung zu Eigen- oder Drittverbrauch,
  • Eingreifen der Bagatellregelung nach § 62a EEG,
  • Schätzungen als Alternative zur Messung,
  • Nachweis der Zeitgleichheit,
  • eichrechtliche Anforderungen an die Messeinrichtungen und das Messkonzept,
  • Umsetzung der Meldung(en) nach §§ 74 und 74a EEG und
  • Umgang mit Zuordnungen und Meldungen in der Vergangenheit.

Das Thema der richtigen Strommengenabgrenzung ist aber auch für andere Rechtsbereiche relevant, u.a. für das Strom- und Energiesteuerrecht. Auch hierauf wollen wir eingehen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

21.1.2020/Berlin,
28.1.2020/Hamburg,
4.2.2020/Erfurt,
5.2.2020/Köln,
6.2.2020/München und
10.2.2020/Stuttgart.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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