EEG-Umlage – Richtig Messen und Schätzen 2020 (Webinar)

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Die Bundesnetzagentur hat das finale Hinweispapier Messen & Schätzen trotz mehrerer Ankündigungen (1. Quartal und später 2. Quartal) noch nicht veröffentlicht. Dies soll laut Aussage der Bundesnetzagentur auch nicht bis Ende August geschehen. Gleichzeitig läuft die Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2020. Wir wollen wegen der zweifachen Verschiebung und der gesetzlichen Umsetzungsfrist nicht länger auf die Bundesnetzagentur warten und laden Sie zu unserem Grundlagenwebinar ein.

Der enge zeitliche Rahmen für 2020 steht. Noch bis zum 31.12.2020 haben Betreiber von (älteren) Bestandsanlagen, KWK- und EE-Neuanlagen in der Eigenversorgung und Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung Zeit, Ihre Standorte gemäß der neuen Vorgaben der §§ 62a, 62b EEG (Energiesammelgesetz vom Dezember 2018) umzurüsten, um ihre wirtschaftlich wertvollen EEG-Umlageprivilegien für die Zukunft und die Vergangenheit zu sichern.

Bis Ende 2020 müssen die Antworten auf die aus 2019 bekannten Fragen:

  • Zuordnung Stromverbräuche zu Eigen- oder Drittverbrauch,
  • Eingreifen der Bagatellregelung nach § 62a EEG,
  • Schätzung als Alternative zur Messung,
  • mess- und eichrechtliche Anforderungen an die (neuen) Messeinrichtungen und
  • Umgang mit Zuordnungen und Meldungen in der Vergangenheit,

in einem Messkonzept zusammengefasst und praktisch im Unternehmen umgesetzt werden. Um Sie bei diesem wichtigen Unterfangen zu unterstützen, stellen wir Möglichkeiten vor, den rechtlichen Vorgaben möglichst noch bis zum 31.12.2020 nachzukommen und darüber hinaus fortlaufend einzuhalten. Selbstverständlich werden wir kurzfristig die Vorgaben der Bundesnetzagentur einpflegen, sollte das finale Hinweispapier wider Erwarten Anfang September veröffentlicht werden.

Das Thema der richtigen Strommengenabgrenzung ist aber auch für andere Rechtsbereiche relevant, neben den Netzumlageprivilegien und individuellen Netzentgelten u.a. auch für das Strom- und Energiesteuerrecht. Auch hierauf wollen wir im Webinar eingehen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.8.2020/Webinar,
27.8.2020/Webinar,
16.9.2020/Webinar und
17.9.2020/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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