Nachhaltigkeitsberichterstattung – Aktuelle Entwicklungen (Webinar)
Am 10. November 2022 hat das EU-Parlament die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit großer Mehrheit angenommen. Sobald diese auch im europäischen Rat angenommen worden ist, muss sie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass in den nächsten Jahren immer mehr Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. In die Pflicht genommen werden ab dem 01. Januar 2025 auch viele Stadtwerke, da diese ihren Jahresabschluss wie große Kapitalgesellschaften aufstellen müssen. Sowohl die sich im Wandel befindlichen rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen, als auch die Komplexität der Vorgaben erschweren es Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen, den Überblick zu behalten.
Die Veranstaltung wird unter anderem die folgenden Fragen behandeln:
- Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung?
- Welche Berichterstattungspflichten gelten ab wann und für wen?
- In welcher Form hat ein Nachhaltigkeitsbericht zu erfolgen und welche Inhalte werden gefordert?
- Wie gelingt ein überzeugender, rechtssicherer Nachhaltigkeitsbericht mit (verhältnismäßig) wenig Aufwand?
- Ausblick und noch ausstehende Veröffentlichungen
Folgenden Termin bieten wir an:
23.1.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Silvia Kluge gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.