Nachhaltigkeitskonzepte und Berichterstattung – Verpflichtung für kommunale Unternehmen
Auch auf kommunale Unternehmen kommt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nun früher als gedacht zu. Schon zum 1.1.2024 sollen Neuerungen der – im April 2021 veröffentlichten – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinie-Entwurf) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft treten. Demnach müssen bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie alle großen Unternehmen – und somit auch kommunale Unternehmen, die Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen haben – den Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem Lagebericht veröffentlichen. Dazu sollen bis Ende 2022 einheitliche EU-Standards entwickelt werden. Daran angeknüpft wird eine Prüfungspflicht im Rahmen der Abschlussprüfung.
Damit auch Ihnen die frühzeitige Planung einer Nachhaltigkeitsstrategie gelingt, möchten wir Sie im Rahmen unseres Seminars über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und die daraus für Ihr Unternehmen resultierenden Folgen informieren. Dabei geben wir Ihnen neben den allgemeinen Informationen Beispiele für die praktische Umsetzung an die Hand.
In diesem Rahmen stellen wir im ersten Teil des Seminars insbesondere die rechtlichen Hintergründe der CSRD-Richtlinie sowie der Taxonomie-Verordnung in den Fokus. Im zweiten Teil werden anhand verschiedener Berichtstandards die Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts sowie die, den berichtspflichtigen Kriterien und Indikatoren, zu Grunde liegende Datenerhebung/ und ‑auswertung besprochen.
Die Agenda für den Tag lautet wie folgt:
Vormittag: (ca. 3 Stunden)
- Einführung
- Rechtlicher Status Quo
- CSRD *neu*
- Taxonomie-Verordnung
Nachmittag: (ca. 3 Stunden)
- Einführung Berichtstandards
- Nachhaltigkeitsstrategie & Compliance
- Umweltkriterien
- Gesellschaftliche und Corporate Governance Kriterien
- Ausblick: Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes
- Leitfaden zum Aufbau eines Nachhaltigkeitskonzeptes
Diese und weitere Fragen möchten wir gerne mit Ihnen erörtern und laden Sie daher herzlich zu unserem Seminar ein.
Hier finden Sie die Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
03.02.2022/Köln,
08.02.2022/Stuttgart und
15.02.2022/Berlin.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Silvia Kluge gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.