Nachhaltigkeitskriterien und Nachweispflichten im Rahmen der neuen BioSt-NachV (Webinar)


Termin Details


Die novellierte Fassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Regelungen sind zwar noch nicht rechtskräftig erlassen. Aufgrund der Notifizierung der betreffenden Verordnung ist aber damit zu rechnen, dass die Vorgaben zeitnah „scharf geschaltet“ werden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, droht der Entfall des EEG-Vergütungsanspruchs. Allein schon aus diesem Grund müssen sich insbesondere Anlagenbetreiber und Netzbetreiber mit dieser Thematik beschäftigen. Und das muss schnell gehen. Denn spätestens ab dem 01.01.2022 (!) sind die Vorgaben zu beachten. Nachhaltigkeitsanforderungen enthielt die BioSt-NachV bislang nur für flüssige Biomasse. Der Anwendungsbereich wird nun auf feste und gasförmige Biomasse erweitert: Betroffen sind daher nun auch BMHKW mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW und Biogasanlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 2 MW. Das gilt grundsätzlich nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für alle BMHKW bzw. Biogasanlagen, die schon in Betrieb sind. Auch für Biomasse, die zum Jahreswechsel bereits angeliefert und beim Anlagenbetreiber eingelagert ist, muss ermittelt werden, ob die Anforderungen an forstwirtschaftliche bzw. an landwirtschaftliche Biomasse eingehalten sind.

Um Ihnen einen Einblick in die neuen Regelungen zu geben haben wir das Webinar „Nachhaltigkeitskriterien und Nachweispflichten im Rahmen der neuen BioSt-NachV“ konzipiert. Angefragt ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu dem Themenkomplex Nachweisdatenbank „Nabisy“.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

9.12.2021/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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