Netzanschluss von EEG-Anlagen: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis

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Nicht zuletzt die erweiterten Ausschreibevolumina durch das Energiesammelgesetz zeigen: Der Zubau von EEG-Anlagen, besonders von Wind- und Solaranlagen, könnte sich in den kommenden Jahren intensivieren. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sind daher auch weiterhin intensiv mit dem Netzanschluss von EEG-Anlagen beschäftigt. Typische Fragen sind dabei: Welche Pflichten haben Anlagenbetreiber und Netzbetreiber beim Netzanschlussverfahren? Wer hat wann wen in welchem Umfang zu informieren? Wie gestaltet sich dabei eine notwendige Zusammenarbeit von mehreren Netzbetreibern? Wo liegt der richtige Netzverknüpfungspunkt? Wer trägt welche Kosten? Können Verträge geschlossen werden?

Neben diesen Fragen treten aufgrund der technischen und rechtlichen Entwicklungen neue Fragestellungen auf. Dies betrifft zunächst die aktuellen Netzanschlussbedingungen, wie sie sich aus den ab April 2019 geltenden, neuen TAR ergeben. Aber auch zum Thema Einspeisemanagement ergeben sich wichtige Neuerungen.

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

26.2.2019/Stuttgart,
19.3.2019/Erfurt,
27.3.2019/Köln und
11.4.2019/Berlin.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Carmen Ossig gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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