Netzanschluss von EEG-Anlagen: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis

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Nicht zuletzt die erweiterten Ausschreibevolumina durch das Energiesammelgesetz zeigen: Der Zubau von EEG-Anlagen, besonders von Wind- und Solaranlagen, könnte sich in den kommenden Jahren intensivieren. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sind daher auch weiterhin intensiv mit dem Netzanschluss von EEG-Anlagen beschäftigt. Typische Fragen sind dabei: Welche Pflichten haben Anlagenbetreiber und Netzbetreiber beim Netzanschlussverfahren? Wer hat wann wen in welchem Umfang zu informieren? Wie gestaltet sich dabei eine notwendige Zusammenarbeit von mehreren Netzbetreibern? Wo liegt der richtige Netzverknüpfungspunkt? Wer trägt welche Kosten? Können Verträge geschlossen werden? Worüber? Welche technischen Voraussetzungen sind einzuhalten?

Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

25.11.2019/Erfurt,
22.1.2020/Köln und
29.1.2020/Stuttgart.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Carmen Ossig gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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