Vorgaben für die Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärme und Kälte (Webinar)

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Termin Details


Mit Inkrafttreten des Gesetzes über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) sowie dem Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) sind zahlreiche besondere Vorgaben für die Abrechnungen von Wärme – und Kältelieferungen entstanden. Darüber hinaus begründet auch das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) Informationspflichten für Wärmelieferanten, die im Rahmen der Abrechnung von erheblicher Relevanz sind.

Die neuen Pflichten treten zu den geltenden Vorgaben der FFVAV und der AVBFernwärmeV hinzu und bedürfen einer kurzfristigen Umsetzung. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie über die neuen sowie die bestehenden Vorgaben für Wärme- und Kälteversorger im Hinblick auf die Verbrauchserfassung, die unterjährigen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen sowie die Abrechnung zu informieren und Ihnen die notwendige Umsetzung erleichtern.

Da die gesetzlichen Änderungen teilweise bereits oder ab sofort zu beachten sind, sollten sich alle Wärme- und Kälteversorger umgehend mit der Umsetzung im Unternehmen beschäftigen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

28.2.2023/Webinar,
7.3.2023/Webinar,
15.3.2023/Webinar und
19.4.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rebecca Raschke-Wieder gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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