Neues Energierecht in der Immobilienwirtschaft 2023 (Webinar)


Termin Details


Nach einem turbulenten Jahr 2022 stehen im neuen Jahr – hoffentlich neben Gesundheit, Glück und schönen Erlebnissen – energierechtlich zahlreiche Neuerungen für die Immobilienwirtschaft an. Wir möchten Ihnen diese in einem Webinar vorstellen:

Ein Schwerpunkt des Webinars besteht in der Darstellung des zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind seit 1.1.2021 Teil des Erdgas- oder Wärmepreises und waren als solche bisher vollständig von den Mietenden über die Heizkostenabrechnung zu tragen. Diese Kostenverteilung bricht der Gesetzgeber nun auf, indem er mit dem CO2KostAufG ein eigenes System zur Verteilung der CO2-Kosten schafft. Bei Wohngebäuden soll ab dem Jahr 2023 eine anteilige Aufteilung zwischen den Vermietenden und Mietenden ausgehend von dem CO2-Ausstoß des Gebäudes (sog. Stufenmodell), bei Nichtwohngebäuden eine hälftige Aufteilung, erfolgen. Zur Umsetzung dieses Systems enthält das CO2-KostAufG einige Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft sowie die Brennstoff- und Wärmelieferanten. Damit eine ordnungsgemäße Abwicklung der CO2-Kostenaufteilung sichergestellt wird, sind die Ausweisungspflichten in der Heizkostenabrechnung erweitert worden.

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die im Zuge der Energiekrise stark gestiegenen Preise für Erdgas und Wärme zahlreiche weitere Gesetze beschlossen, in denen die Immobilienwirtschaft unmittelbar zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Entlastungen verpflichtet wird.

Zunächst wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) eine kurzfristige Entlastungsmaßnahme in Form einer staatlich finanzierten Überbrückungszahlung (sog. Dezemberhilfe) geregelt. Im EWSG sind verschiedene Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft vorgesehen, die wir Ihnen im Webinar erläutern möchten.

Daneben wurden als weitere Entlastungsmaßnahmen die sog. Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) sowie für Strom nach dem Strompreisbremsengesetz (StromPBG) eingeführt. Die Preisbremsen sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen der Energiekrise auch für Mietende abfedern, Haushalte und Gewerbe sollen ab März 20223 (dann auch rückwirkend zu Januar) entlastet werden. Auch diese Gesetze enthalten diverse Informationspflichten für Vermietende und sind bei der Heizkostenabrechnung zu beachten.

Das Webinar soll sie über die notwendigen Schritte für die Immobilienwirtschaft auf der Grundlage dieser Gesetze informieren und Fragen beantworten, die sich zu Jahresbeginn stellen. Sie sind herzlich zur Teilnahme eingeladen!

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

24.1.2023/Webinar und
8.2.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...