Strom-/Energiesteuer 2017 – Entlastungen und Neuregelungen

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Die Novelle des StromStG und EnergieStG wurde noch in den letzten Sitzungen vor der Sommerpause beschlossen und letzte Woche – zum Ende der Sommerpause – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist klar, es kommt einiges Neues auf Sie und uns zu. Interessant sind die verschiedenen „Ebenen“ und Zeitpunkte, wann die Regelungen greifen. Einige Neureglung treten erst 2018 in Kraft, wohingegen andere scheinen aus Sicht der Finanzverwaltung eher „klarstellend“ (bspw. beihilferechtliche Vorgaben, neuer Verwenderbegriff etc.). zu sein und gelten sofort. Und dann gibt es die noch „ungeschriebenen“ Themen, die mit der Novelle der StromStV/EnergieStV (Ende 2017) kommen werden und sich jetzt schon erahnen lassen (bspw. Ausweisung von Stromsteuerbefreiungen auf Stromrechnung).

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Weitere Termine:

24.10.2017/Stuttgart,
25.10.2017/München,
07.11.2017/Erfurt,
08.11.2017/Hamburg,
13.11.2017/Berlin.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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