Strom-, Gas-, Wärmepreisbremse und Zufallsgewinnabschöpfung aus Industriesicht (Webinar)


Termin Details


Die Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme kommt. Finanziert wird sie unter anderem durch die Abschöpfung der sogenannten Zufallsgewinne am Strommarkt bei den Erzeugern, die mehr als eine festgelegte Obergrenze für den erzeugten Strom erlösen.

Es gibt zahlreiche Hinweise, wie Entlastung und Abschöpfung aussehen sollen. Den Rahmen gibt die EU-Notfallverordnung vor, die „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ hat zuletzt in ihrem Abschlussbericht Empfehlungen abgegeben, Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen haben sich auf die Grundsätze geeinigt und es sind Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom insgesamt sowie zuletzt weitere Eckpunkte speziell zur Abschöpfung von Erlösen im Rahmen der Strompreisbremse bekannt geworden.

Jetzt wird es konkret: Das Kabinett wird aller Voraussicht nach am 18.11.2022 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung beschließen, gesetzliche Regelungen sollen weitgehend noch in 2022 in Kraft treten bzw. wenn erst Anfang 2023, dann rückwirkend. Der Gesetzentwurf wird es Ihnen ermöglichen, sich im Einzelnen mit der Entlastung und Belastung zu befassen und die für Ihr Haus erforderlichen Schritte abzuleiten.

Ziel ist es, Industrieunternehmen als betroffenen Großverbrauchern und teils auch als Erzeugern eine Einordnung der gesetzlichen Regeln zu bieten und besondere Fragen zu beantworten. Wie erreiche ich eine bestmögliche Entlastung, insbesondere in „komplizierteren Konstellationen“ einer eigenen strukturierten Beschaffung von Strom und/oder Gas? Wer erhält bei der Versorgung mit Prozessdampf über wen welche Privilegierung? Wird es für die Inanspruchnahme der Privilegierungen besondere Voraussetzungen und Gegenleistungen geben (etwa Standort- und Arbeitsplatzgarantien)? Wie wird eine mögliche Antragstellung ausgestaltet sein? Wie ist bei der Ermittlung eines vergünstigten Grundkontingents mit Standortschließungen, -eröffnungen oder -erweiterungen umzugehen, sind Revisionszeiten und krisenbedingte vorübergehende Schließungen zu berücksichtigen? Soll bei möglichem Auseinanderfallen der Grenzen für die Strompreisbremse und die Zufallsgewinnabschöpfung an Eigenerzeugungsmodellen festgehalten werden, kann im Gegenteil aufgrund der Abschöpfung eine Rückkehr zu Eigenerzeugungsmodellen sinnvoll sein? Wie ist dies in der konzerninternen Vertragssystematik für die Beschaffung umsetzbar? Welche Verträge zur Vermarktung des erzeugten Stroms sind erfasst, wer schöpft wann wie welche Gewinne ab?

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

5.12.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Franziska Sironski gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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