THG-Quotenhandel für Jedermann – Umsetzung im EVU (Webinar)

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote sind bereits im Mai 2021 neue Vorgaben für den Einsatz Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor vom Bundestag beschlossen worden. Die konkretisierende 38. BImSchV ist seit dem 01.01.2022 in Kraft.

Dabei setzt der Verordnungsgeber insbesondere auf die Elektromobilität und schafft durch die Dreifachanrechnung neue, wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Ladestrom im Rahmen des THG-Quotenhandels. Betreiber von öffentlichen Ladepunkten und Fahrer batterieelektrischer Fahrzeuge sind zwar unmittelbar selbst angesprochen, jedoch die Umsetzung ist zäh. Für Energieversorger und Stadtwerke bietet sich deshalb mit der „Quotenübertragung“ ein attraktives Instrument zur Kundenbindung an: Durch das Einsammeln und die gebündelte Abwicklung und Vermarktung von Ladestrom-Quoten können (Zusatz-)Erlöse von aktuell etwa 19 ct/kWh erzielt werden.

Es lohnt sich, die gesetzlich und verordnungsrechtlich geschaffenen neuen Möglichkeiten aufzugreifen und diese nicht den (neuen) Quotenhandelsplattformen zu überlassen. Wer garantiert, dass sich solche Unternehmen langfristig mit dem Quotenhandel zufriedengeben und nicht irgendwann als Stromlieferant und Wettbewerber auf die Kunden Ihres Hauses zugehen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Geschäftsmodells mit unseren BBH-Vertragsmustern für eine Vereinbarung über die Übertragung von Ladestromquoten zwischen Betreibern von öffentlichen Ladepunkten bzw. Haltern von Elektro-Fahrzeugen und Energieversorgungsunternehmen/Dienstleistern und für verschiedene BBH-Musterverträge (z.B. Ladestromliefervertrag, Kauf oder Nutzungsüberlassung Wallbox) inkl. Vertragsklauseln zur Übertragung von Ladestromquoten. Darüber hinaus prüfen wir gern den Quotenerfüllungsvertrag, der Ihnen in der Regel vom Mineralölunternehmen vorgelegt wird. Welche Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Quotenhandel zu beachten sind und wie die prozessuale Abwicklung erfolgt, haben wir für Sie zudem in einem Handlungsleitfaden zusammengefasst. Er beantwortet die wichtigsten Fragen und kann den Mitarbeitern Ihres Hauses somit als Handreichung dienen.

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir zudem erneut virtuelle Workshops an, in denen wir vertiefend auf die rechtlichen und prozessualen Aspekte sowie die praktische Umsetzung des Quotenhandels ab dem 01.01.2022 eingehen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

14.2.2022/Webinar und
14.3.2022/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Hinkfoth gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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