Übertragung von Unternehmerpflichten in der Praxis innerhalb einer technisch sicheren Organisation (Webinar)
Aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzgesetzes §13 wird dem Leitungsorgan Vorstand oder Geschäftsführung erlaubt, seine Pflichten auf andere Personen schriftlich zu übertragen, und zwar ggf. bis auf Mitarbeiterebene. Diese Person nimmt dann im Rahmen der Beauftragung die Rechtsstellung des Unternehmers im Betrieb mit allen damit verbunden Rechten und Pflichten ein, sie muss zuverlässig und fachkundig sein sowie über einen nötigen Weitblick verfügen. Dieses wird im Kontext eines technischen sicheren Netzbetriebes näher beleuchtet und erläutert.
Das Webinar eignet sich für Geschäftsführungen und Führungskräfte.
Wesentliche Inhalte sind:
1. Pflichtenübertragung
2. Verhinderung von ungewolltem Know-How-Abfluss
3. Umsetzung in die Praxis im Rahmen einer technisch sicheren Organisation
Zur Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
30.11.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.