Übertragung von Unternehmerpflichten in der Praxis innerhalb einer technisch sicheren Organisation (Webinar)


Termin Details


Aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzgesetzes §13 wird dem Leitungsorgan Vorstand oder Geschäftsführung erlaubt, seine Pflichten auf andere Personen schriftlich zu übertragen, und zwar ggf. bis auf Mitarbeiterebene. Diese Person nimmt dann im Rahmen der Beauftragung die Rechtsstellung des Unternehmers im Betrieb mit allen damit verbunden Rechten und Pflichten ein, sie muss zuverlässig und fachkundig sein sowie über einen nötigen Weitblick verfügen. Dieses wird im Kontext eines technischen sicheren Netzbetriebes näher beleuchtet und erläutert.

Das Webinar eignet sich für Geschäftsführungen und Führungskräfte.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Pflichtenübertragung
  • Verhinderung von ungewolltem Know-How-Abfluss
  • Umsetzung in die Praxis im Rahmen einer technisch sicheren Organisation

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung folgenden Link.

Folgende Termine bieten wir an:

19.4.2023/Webinar und
16.5.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen
Unterlagen, Hände, Laptop

10 Juli

Transformationsdruck trifft Engpassmarkt – Wie Versorgern die Einführung einer Billing-Lösung trotz Ressourcenknappheit gelingt

Das vorherrschende Angebotsdefizit für Billing-Lösungen zwingt insbesondere kleine und mittlere Versorger zunehmend in die Rolle eines Bittstellers. Die Auswahlmöglichkeiten schrumpfen, Budgets müssen fortlaufend korrigiert werden. Die Marktsituation ist herausfordernd und neu – kreative und unkonventionelle Ansätze sind gefragt. Das Angebotsdefizit...

Zahlen, Papier, Klemmbrett

09 Juli

Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab 2026?

Am 10. Juni 2025 hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) überraschenderweise den Entwurf einer „Festlegung zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV“ veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Keine Sondernetzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel ab...