Umgang mit der Covid-19-Pandemie in Energieliefervertrieb (Webinar)

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Derzeit steht die Welt aufgrund der Covid-19-Pandemie so gut wie still. Viele Betriebe (und damit auch Energiekunden) haben ihren persönlichen Kundenkontakt eingestellt und sind in ihrer Betriebsausübung durch Quarantänemaßnahmen oder Auftrags- und Abnahmeverhaltensänderungen ihrer Kunden stark eingeschränkt. Energievertriebe verzeichnen teilweise bereits einen signifikanten Rückgang der Energienachfrage.

Aber nicht nur Unternehmen sind wirtschaftlich von der  Covid-19-Pandemie betroffen. Auch bei privaten Haushalten führt diese teils zu erheblichen Einkommensverlusten, etwa bei Freiberuflern oder von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 25.3.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet. Das Gesetz sieht ein zeitlich befristetes Zahlungsverweigerungsrecht für betroffene Verbraucher und Kleinstunternehmer zunächst bis zum 30.6.2020 vor. Ausdrücklich nennt das Gesetz als Beispiel Strom-, Gas- und Telekommunikationslieferverträge sowie zivilrechtlich geregelte Wasserversorgungsverträge.

Damit sehen sich Energievertriebe und Versorgungsunternehmen nicht nur mit der Problematik der verminderten Energienachfrage durch Großkunden konfrontiert, sondern ggf. auch mit einer Vielzahl von offenen Forderungen, die über Monate hinweg von Verbrauchern und kleineren Gewerbekunden nicht bedient werden.

Wesentliche Themenstellungen unseres Webinars werden sein:

  • Welche Kunden können vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen?
  • Welche Forderungen sind vom Leistungsverweigerungsrecht der Kunden umfasst?
  • Sind Ausnahmen vom Leistungsverweigerungsrecht möglich?
  • Wie geht es nach dem 30.6.2020 weiter?
  • Kann ich von Großkunden die Abnahme und Zahlung der vereinbarten Energiemenge verlangen?
  • Gibt es für Großkunden die Möglichkeit sich außerordentlich von ihrer vertraglichen Verpflichtung zu lösen?

Hier können Sie sich zum Webinar anmelden.

Folgende Termine bieten wir an:

1.4.2020/10:00 bis 12:00 Uhr,
1.4.2020/14:00 bis 16:00 Uhr,
2.4.2020/10:00 bis 12:00 Uhr,
2.4.2020/14:00 bis 16:00 Uhr,
7.4.2020/10:00 bis 12:00 Uhr und
7.4.2020/14:00 bis 16:00 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Krüger gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

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