„Von GasNZV zu ZuBio – Worauf Netzbetreiber jetzt achten sollten“


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Welche Rechtsvorgaben gelten derzeit und für künftig eingehende Anschlussbegehren von Biogasanlagen ans Gasnetz? Die Beantwortung dieser Frage bereitet im derzeitigen Umbruch des Regulierungssystems erhebliche Schwierigkeiten. Trotzdem muss jeder (potentiell) betroffene Gasnetzbetreiber darauf eine Antwort finden.

Denn mit Ablauf des 31.12.2025 tritt die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) außer Kraft. Zwei Jahre später, mit Ablauf des 31.12.2027, tritt dann auch die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) außer Kraft. GasNZV und GasNEV enthalten die derzeit maßgeblichen Vorgaben zum Netzanschluss und zum Netzzugang von Biogasaufbereitungsanlagen. Seit dem 08.05.2024 läuft eine Konsultation von Festlegungsverfahren, in denen die BNetzA die Nachfolgeregelungen zu erlassen beabsichtigt. Die Festlegung in Sachen Zugang von Biogas („ZuBio“) soll in diesem Zusammenhang die Nachfolgeregelungen zum Netzzugang für Biogasaufbereitungsanlagen beinhalten. Tatsächlich traut sich die BNetzA aber nicht, das „Ob“ des Biogasanschlusses zu regeln, geschweige denn auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen, obwohl die neue GasRL das hergibt. Stattdessen beschränkt sich die BNetzA auf technische Einzeldetails („Wie“) und lässt die Gasnetzbetreiber damit im Unklaren, was künftig gelten soll. Mit einer neuen gesetzlichen Regelung (Änderung von § 17 EnWG) ist wegen der Neuwahl auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Damit gibt es derzeit keinerlei Pläne für Regelungen zum Netzanschluss, Nachfolgeregelungen zur GasNEV oder Übergangsregelungen.

Vor diesem Hintergrund stehen Netzbetreiber vor zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit ohnehin schon rechtlich komplexen Netzanschlüssen von Biogasaufbereitungsanlagen: Wie fortgeschritten muss ein Projekt bis Ende 2025 (Ende 2027) sein, um noch den aktuellen Regelungen der GasNZV und GasNEV zu unterfallen? Wie lange fällt es danach noch unter die eigentlich außer Kraft getretenen Regelungen? Nach welchen Vorgaben richten sich künftig Netzanschlusspflicht und Ablehnungsgründe? Wer trägt künftig welche Kosten? Welche Kosten können künftig noch gewälzt werden und was gilt es hierbei zu beachten? Schließlich ist zu erwarten, dass zahlreiche Anlagenbetreiber noch versuchen werden, von der derzeit geltenden Privilegierung und den für sie günstigen Kostenregelungen zu profitieren, um einen Vertrauensschutz oder eine „Bestandsanlage“ zu rechtfertigen.

In unserem Webinar „Von GasNZV zu ZuBio – Worauf Netzbetreiber jetzt achten sollten“ stellen wir vor, welche Probleme und rechtlichen Risiken sich für Netzbetreiber in der aktuellen Phase im Übergang von alten zu neuen Regelungen ergeben können. Schließlich möchten wir mit Ihnen in eine offene Diskussion eintreten, welche Erfahrungswerte zu aktuellen Netzanschlussbegehren bereits vorliegen und wie ein Umgang mit aktuellen tatsächlichen und rechtlichen Unsicherheiten aussehen kann.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

20.03.2025, 10:00 bis 12:00 Uhr

03.04.2025, 10:00 bis 12:00 Uhr.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nadine Haase gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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