Termin Tag: CO2-Kostenaufteilungsgesetz

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Zum 1.1.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft treten. Aus diesem Gesetz folgen neue Verpflichtungen für die Immobilienwirtschaft als Vermietende sowie die Brennstofflieferanten. Der Gesetzgeber sieht in dem CO2-KostAufG vor, dass die CO2-Kosten, zwischen Vermietenden und Mietenden entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes verteilt werden sollen. Die CO2-Kosten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz […]

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