Termin Tag: Vertragsgestaltung

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Aktuell verpflichtet der Gesetzgeber Stromlieferanten mit mehr als 100.000 Letztverbrauchern ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Ab 2025 gilt diese Verpflichtung für alle Stromlieferanten unabhängig von der Kundenanzahl (vgl. § 41a Abs.2 EnWG). Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen ihres Monitoringberichts bereits angefangen, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen. Der Gesetzgeber definiert als […]

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