Mit dem Energiesammelgesetz (wir berichteten) hat der Gesetzgeber Ende 2018 neue Anforderungen an die Erfassung und Abgrenzung von Strommengen eingeführt. Auf die betroffenen Unternehmen kommen damit erheblicher Zusatzaufwand und Mehrkosten zu. Strommengen müssen grundsätzlich über mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst und abgegrenzt werden. Unter bestimmten Umständen dürfen...
7. Januar 2020
EEG-Umlageprivilegien sichern – 2020 handeln
07Januar