Die scheinbar „unendliche Geschichte“ der juristischen Auseinandersetzungen um den deutschen Atomausstieg ist noch immer nicht auserzählt. Am 12.11.2020 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss, der den Gesetzgeber erneut zum Handeln zwingt. Grund hierfür sind die verfassungswidrigen Ausgleichsregelungen der 16. AtG-Novelle.
18. November 2020
Bundesverfassungsgericht: Entschädigungen für KKW-Betreiber müssen neu geregelt werden
18November